Häufig gestellte Fragen

Wie gestaltet sich der Lernprozess?
Die Kinder mit Fördergutachten werden an Schwerpunktschulen nach dem Lehrplan der entsprechenden Förderschule unterrichtet. Sie sollen gefördert, aber nicht überfordert werden. Es ist durchaus üblich, dass in einer Klasse nach unterschiedlichen Lehrplänen gearbeitet wird.
Wie sehen die Leistungsbeurteilungen / Zeugnisse aus?
Für Kinder mit Gutachten nach den Förderschwerpunkten „Ganzheitliche Entwicklung“ und „Lernen“ gilt:
Sie bekommen die Zeugnisform, die nach der entsprechenden Förderschulordnung vorgesehen ist (GAmtsbl. Nr. 11, 2000), also eine Verbalbeurteilung in den Klassen 1 bis 4. Erreicht das Kind in einzelnen Lernbereichen die Anforderungen der Grundschule, wird ihm dies im Zeugnis bestätigt. Noten gibt es erst im vierten Schuljahr.
Welchen Schulabschluss können die Integrationskinder erhalten?
Kinder, die nach dem Lehrplan einer Förderschule unterrichtet werden, erhalten ein Abgangszeugnis. Es besteht die Möglichkeit der integrativen Beschulung in der Sekundarstufe.
Entwickelt sich ein Kind so, dass es voraussichtlich den Grundschulabschluss erreicht, bekommt es ein Grundschul-Abschlusszeugnis. Das Fördergutachten wird somit hinfällig.
Welche weiterführenden Schulen gibt es?
Eine integrative Beschulung ist auch in der Sekundarstufe möglich.
Aufnehmende Schulen in unserem Einzugsgebiet sind derzeit die IGS Nieder-Olm und die Realschule Plus in Oppenheim.


