Schulelternbeirat

Der SchulElternBeirat (SEB) der Grundschule Zornheim

| Schulelternsprecherin: | Anja Noky |
| Stellvertreter: | Mathias Wald |
| Mitglieder des SEB: | Kerstin Dausel |
| Ulrike Hofmann | |
| Jutta Holdermann | |
| Kerstin Jakobs | |
| Ruth Lengersdorff | |
| Timo Schmuck | |
| Bernd Schürmann | |
| Sandra Vanthournout |
Liebe Eltern der Grundschule Zornheim,
wir möchten Ihnen nachfolgend kurz vorstellen welche Aufgaben und Pflichten ein Schulelternbeirat (SEB) hat. Grundsätzlich gilt: der Schulelternbeirat ist die Vertretung aller Schülerinnen, Schüler und Eltern. Er nimmt die durch das Gesetz geregelten Mitwirkungsrechte der Eltern wahr (siehe § 40 des Schulgesetzes).
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten; er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Durch den SEB werden die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.
Das heißt:
Kommunikation innerhalb der Elternschaft
durch z.B. Elternabende mit den jeweiligen Klassenvertretern und der Schulleitung, oder über den direkten Weg an die Eltern (Infobriefe)
Kommunikation mit der Schulleitung und der Lehrerschaft
durch z.B. die Teilnahme an Konferenzen, Sitzungen, Gremien, Studientagen und natürlich im persönlichen Gespräch
Wahrnehmung des gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule und Elternhaus
wie z.B.
Mitwirkung bei der Fortentwicklung der Schulkonzeption
Mitwirkung bei der Gestaltung des Fahrtenkonzeptes
Unterstützung bei Finanzierung von Schulprojekten
Aktuell: der SEB nimmt aktiv an den Konferenzen zu den AQS-Zielvereinbarungen (Allgemeine Qualitätssicherung) teil und hat das Schulprojekt „Arbeiten wie früher“ finanziell unterstützt
Beispiel: Teilnahme an der Schulkonferenz zu der Entscheidung ob die Notenvergabe in der dritten oder vierten Klasse erfolgt (Mitwirkungsart „Benehmen“ – s.u.)
Unterstützung der Schulleitung in praktischen Fragen
z.B. in Fragen zur Mensa/ Gestaltung des Gebäudes sowie des Freigeländes
Beispiel: Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Caterer
Sonstige organisatorische Aufgaben
Unterstützung bei Organisation und Durchführung von Schulfesten und sonstigen Veranstaltungen – wie z.B. Sommerfest, Bundesjugendspiele
Beispiel: Organisation der Essenstände beim Sommerfest, Verpflegung bei den Bundesjugendspielen
Also, eine aktive Teilhabe am Schulleben (Schule als Lebensraum) sowie an allen Belangen der Schulgemeinschaft.
Auf regionaler Ebene bzw. Landes- und Bundesebene werden die Interessen des SEB, d.h. die der Eltern, durch den Regionalelternbeirat (REB), den Landeselternbeirat (LEB) und den Bundeselternbeirat (BEB) vertreten.
Für die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche gibt es auch verschiedene Formen der Mitwirkung; diese sind:
Unterrichten
Der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
Anhören
Die Schulleitung informiert zu bestimmten Themen. Der SEB kann seine Meinung äußern, die jedoch keine Berücksichtigung finden muss.
(Beispiel: Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist, oder Veränderungen von schulischen Anlagen und Einrichtungen)
Benehmen
Qualifiziertes Anhören mit anschließender Erörterung der Pro- und Contrapositionen. Die Entscheidung liegt alleinig bei der Schulleitung.
(Beispiel: Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung, Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch)
Zustimmung
Einzelne Tatbestände bedürfen der Zustimmung des SEB. Bei fehlendem Einvernehmen kann der Schulausschuss angerufen werden.
(Beispiel: Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen, Abschluss von Schulpartnerschaften)
Wenn Sie noch Fragen haben oder mit uns Kontakt aufnehmen möchten, dann können Sie dies hier tun: